genehmigen

genehmigen
erlauben; grünes Licht geben (umgangssprachlich); billigen; das OK geben (umgangssprachlich); (sich etwas) gönnen

* * *

ge|neh|mi|gen [gə'ne:mɪgn̩] <tr.; hat:
1. (besonders amtlich, offiziell) die Ausführung, Verwirklichung einer Absicht, die jmd. als Antrag, Gesuch o. Ä. vorgebracht hat, gestatten:
die Behörde hat seinen Antrag, sein Gesuch genehmigt.
Syn.: absegnen (ugs.), anerkennen, annehmen, bewilligen, billigen, zulassen, zustimmen.
2. <+ sich> (ugs. scherzh.) sich den Genuss von etwas gestatten:
sie genehmigte sich ein Gläschen Sekt.
Syn.: sich leisten (ugs.).

* * *

ge|neh|mi|gen 〈V. tr.; haterlauben, bewilligen, einwilligen in ● sich einen \genehmigen 〈fig.; umg.; scherzh.〉 einen Schnaps trinken; sich etwas \genehmigen sich etwas erlauben, gestatten; eine Bitte, ein Gesuch (nicht) \genehmigen; genehmigt (als Aktennotiz unter einem Gesuch); der Vorschlag muss erst vom Gemeinderat genehmigt werden

* * *

ge|neh|mi|gen <sw. V.; hat:
1. (besonders amtlich, offiziell) die Ausführung, Verwirklichung einer Absicht, die jmd. als Antrag, Gesuch o. Ä. vorgebracht hat, gestatten:
die Baubehörde hat den Anbau genehmigt.
2. <g. + sich> (ugs. scherzh.) sich den Genuss (1) von etw. gestatten:
sich ein Gläschen Wein g.;
sich <Dativ> einen g. (ugs. scherzh.; einen Schnaps o. Ä. trinken).

* * *

ge|neh|mi|gen <sw. V.; hat: 1. (bes. amtlich, offiziell) die Ausführung, Verwirklichung einer Absicht, die jmd. als Antrag, Gesuch o. Ä. vorgebracht hat, gestatten: die Baubehörde hat den Anbau genehmigt. 2. <g. + sich> (ugs. scherzh.) sich den ↑Genuss (1) von etw. gestatten: soll ich mir noch ein Paar Würstchen g. (Döblin, Alexanderplatz 93); sich ein Gläschen Wein g.; <auch ohne sich:> als sie ein einziges Schlückchen genehmigte (zu sich nahm; Klepper, Kahn 113); *sich <Dativ> einen g. (ugs. scherzh.; einen Schnaps o. Ä. trinken); <auch ohne sich:> von jenen, welche darauf bestehen, niemals vor fünf Uhr nachmittags einen zu g. (Bamm, Weltlaterne 127).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Genehmigen — Genehmigen, 1) so v.w. billigen, einwilligen; daher Genehmigung (Ratihabitio), die nachfolgend erklärte stillschweigende od. ausdrückliche Einwilligung von Seiten des Geschäftsherrn zu einem von einem andern ohne besondern Auftrag verrichteten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Genehmigen — Genêhmigen, verb. reg. act. genehm halten. Einen Vorschlag, eines Ansuchen genehmigen. Im Oberdeutschen begenehmigen. Daher die Genehmigung, die Genehmhaltung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • genehmigen — Vsw std. (18. Jh.) Stammwort. Eigentlich für genehm ansehen , deshalb erlauben . Vorbild ist wohl frz. agréer gefallen , transitiv gutheißen, genehmigen zu frz. à gré zu Gefallen . genehm, nehmen. deutsch s. nehmen …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • genehmigen — V. (Mittelstufe) eine amtliche Erlaubnis für etw. geben Synonyme: bewilligen, erlauben, gestatten, stattgeben Beispiel: Das Projekt wurde von den lokalen Behörden genehmigt. Kollokation: einen Antrag genehmigen …   Extremes Deutsch

  • genehmigen — ↑agreieren, ↑approbieren, ↑justifizieren, ↑konzessionieren, ↑lizenzieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • genehmigen — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • zustimmen • billigen Bsp.: • Sie billigten unseren Plan nicht …   Deutsch Wörterbuch

  • genehmigen — ge·ne̲h·mi·gen; genehmigte, hat genehmigt; [Vt] (jemandem) etwas genehmigen jemandem etwas (offiziell) erlauben, um das er gebeten hat oder für das er einen Antrag gestellt hat ↔ verbieten: Die Demonstration war von der zuständigen Behörde… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • genehmigen — akzeptieren, befürworten, beipflichten, beistimmen, bejahen, bewilligen, billigen, dafür sein, die Erlaubnis erteilen/geben, sich einverstanden erklären, einverstanden sein, einwilligen, erlauben, für angebracht/richtig halten, gestatten,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • genehmigen — Sich einen genehmigen: ein Glas Alkohol trinken; die Redensart ist erst seit dem Ende des 19. Jahrhunderts geläufig. Sie bezieht sich auf den Trinker, der mit sich selbst zu Rate geht, ob er noch ein Glas trinken solle oder nicht, und der seinem… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • genehmigen — genehm: Das seit mhd. Zeit bezeugte Wort (mhd. genæ̅me) gehört als Verbaladjektiv zu dem unter ↑ nehmen behandelten Verb und bedeutet eigentlich »was zu nehmen ist, was man gern nimmt«. Abl.: genehmigen (18. Jh.; eigentlich »für genehm befinden«) …   Das Herkunftswörterbuch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”